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Auszug Satzung |
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§ 7
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die
Mitgliedschaft endet
A)
mit dem Tod des Mitgliedes.
B)
durch freiwilligen Austritt.
C)
durch Ausschluss aus dem Verein.
D)
durch Auflösung des Vereins.
Der
freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der
Geschäftsstelle. Die Kündigung wird dann zum Ende des darauffolgenden
Quartals wirksam. |
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§ 8
MITGLIEDERBEITRÄGE
Von
den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Die
Höhe der Monatsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die
Beiträge werden mindestens quartalsmäßig erhoben, und bei Rückstand
eingeklagt. |
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§ 16
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
In
der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr
vollendet hat, auch ein
Ehrenmitglied, eine Stimme. |
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§ 17
DIE EINBERUFUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Alljährlich
im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres hat eine ordentliche
Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) stattzufinden. Die
Einladung zu jeder Mitgliederversammlung ist unter Angabe des Ortes und
der Zeit der Abhaltung, sowie der Tagesordnung den Mitgliedern mindestens
14 Tage vor der Versammlung zuzustellen. Nach Möglichkeit der
Tagesordnung eine schriftliche Erläuterung beigefügt sein. Zur Teilnahme
an den Mitgliederversammlungen ist jedes aktive und passive Mitglied sowie
Ehrenmitglied berechtigt. |
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§ 21
SPORTJUGEND
Mitglieder der Jugendabteilung sind alle weiblichen
und männlichen Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren. |
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Auszug Geschäftsordnung |
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§ 12
MITGLIEDER
Die
Beiträge werden für Mitglieder von der Vollversammlung beschlossen und
in der Finanzordnung niedergelegt.
Jedes
aktive Mitglied, ab Jugend A, muss im Jahr 6 Arbeitsstunden (z.B.
Anschreiben, Thekenarbeit, etc.) ableisten. Eine Übertragung ist möglich.
Der Nachweis wird durch den Vorstand geführt.
Bei
Austritt aus dem Verein, ist die vom Verein gestellte SPORTKLEIDUNG
zurückzugehen. Der dann zu zahlende Beitrag richtet sich anteilmäßig
pro 1/4 Jahr vorn Jahresbeitrag. |