Sportkegler Frechen 1975 e.V.

 
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Auszug aus der Satzung und Geschäftsordnung 
der Sportkegler Frechen
Stand 30.03.2003

 

Auszug Satzung

§ 7            BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft endet

A)    mit dem Tod des Mitgliedes.

B)     durch freiwilligen Austritt.

C)    durch Ausschluss aus dem Verein.

D)    durch Auflösung des Vereins.

 

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle. Die Kündigung wird dann zum Ende des darauffolgenden Quartals wirksam.

§ 8            MITGLIEDERBEITRÄGE  

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.

 

Die Höhe der Monatsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Beiträge werden mindestens quartalsmäßig erhoben, und bei Rückstand eingeklagt.

§ 16     DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG  

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat,  auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme.

§ 17     DIE EINBERUFUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Alljährlich im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres hat eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) stattzufinden. Die Einladung zu jeder Mitgliederversammlung ist unter Angabe des Ortes und der Zeit der Abhaltung, sowie der Tagesordnung den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Versammlung zuzustellen. Nach Möglichkeit der Tagesordnung eine schriftliche Erläuterung beigefügt sein. Zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ist jedes aktive und passive Mitglied sowie Ehrenmitglied berechtigt.

§ 21            SPORTJUGEND

Mitglieder der Jugendabteilung sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren.

 

Auszug Geschäftsordnung

§ 12            MITGLIEDER

Die Beiträge werden für Mitglieder von der Vollversammlung beschlossen und in der Finanzordnung niedergelegt.

Jedes aktive Mitglied, ab Jugend A, muss im Jahr 6 Arbeitsstunden (z.B. Anschreiben, Thekenarbeit, etc.) ableisten. Eine Übertragung ist möglich. Der Nachweis wird durch den Vorstand geführt.

Bei Austritt aus dem Verein, ist die vom Verein gestellte SPORTKLEIDUNG  zurückzugehen. Der dann zu zahlende Beitrag richtet sich anteilmäßig pro 1/4 Jahr vorn Jahresbeitrag.